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Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Rechte aus mangelhafter Leistung richten sich nach den geltenden allgemeinen(insbesondere die Bestimmungen der §§ 1914 bis 1925, 2099 bis 2117 und 2161 bis 2174 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Der Käufer ist berechtigt, das Recht auf Beanstandung von Mängeln an der Ware innerhalb der gesetzlichen Frist, d.h. innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab dem Datum der Abnahme, geltend zu machen.
Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer dafür, dass zum Zeitpunkt, zu dem der Käufer (1) die Waren haben die zwischen den Parteien vereinbarten Eigenschaften und, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, haben sie die Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer in Anbetracht der Art der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat, (2) die Ware ist für den Zweck geeignet(2) die Ware für den Zweck geeignet ist, für den sie nach Angaben des Verkäufers verwendet werden soll oder für den Waren dieser Art üblicherweise verwendet werden (3) die Ware die vereinbarte Beschaffenheit oder Verarbeitung aufweistder Probe oder dem Muster, wenn die Qualität oder die Ausführung anhand der vereinbarten Probe oder des Musters bestimmt wurde, (4) die Ware hat die richtige Menge, das richtige Maß oder Gewicht und (5) die Ware entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt, so gilt die Ware als bei Erhalt mangelhaft.
Der Käufer wird seine Rechte aus der mangelhaften Leistung gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Als Zeitpunkt der Reklamation gilt der Zeitpunkt, zu dem die Ware an die vom Käufer angegebene Adresse geliefert wird. Sofern nicht anders angegeben, ist dieser Ort die Adresse des Absenders der Waren, d.h. ORIGINAL GALLERY.
Bei der Ausübung des Rechts auf mangelhafte Erfüllung ist der Käufer verpflichtet, den Abschluss des Kaufvertrags zu beweisen, der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Mangel vorzuwerfen, d.h. eine Beschreibung des Mangels der Ware, den er reklamiert, zu liefern.
Das Recht auf mangelhafte Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn er vor der Übernahme der Ware wusste, dass die Ware einen Mangel hat oder wenn er den Mangel selbst verursacht hat.
Der Betreiber ist verpflichtet, den Käufer über die Erledigung der Reklamation und die Art und Weise der Erledigung der Reklamation zu informieren, und zwar entweder unter der von ihm bei der Reklamation angegebenen Adresse oder mittels einer anderen Kontaktadresse, unter der der Käufer über die Erledigung der Reklamation informiert werden kann. In dieser Mitteilung gibt der Betreiber die Frist für die Abholung der beanstandeten Waren an.
Holt der Käufer die reklamierte Ware nicht innerhalb der vom Betreiber gesetzten Frist ab, ist der Betreiber berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen oder die Ware auf eigene Rechnung an den Käufer zu verkaufen. Der Betreiber muss den Käufer vorher über dieses Verfahren informieren und ihm eine angemessene zusätzliche Frist für die Abholung der Waren einräumen.